Das ist wahrscheinlich jedem schon mal passiert: Ein Fußgänger spurtet unverhofft über die Straße, hinter dem Hügel befindet sich ein Stauende oder ein anderer Verkehrsteilnehmer (vielleicht auch mal man selbst) war nicht richtig aufmerksam und nach einem beherztem Tritt aufs Bremspedal fliegen ungesicherte Gegenstände aus dem Fond auf einen zu oder donnern in die Rückwand des Sitzes. Tja, wenn dann noch Güter - Betonfertigteile, Natursteinplatten, Kies oder andere schwere Produkte befördert werden - kann die herabfallende Ladung ohne Ladungssicherung zu schlimmen Unfällen führen. Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift § 37(4) BGV 29 sagt hierzu: Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, daß bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.
Hmm, das gilt demnach nicht nur für “normale”, sondern auch für andere Verkehsbedingungen wie: Vollbremsung, Unebenheiten in der Fahrbahn, oder Gefahrenstellen aufgrund von unübersichtlichen Stellen. Doch was können Sie unternehmen, um hier gewappnet zu sein?! Nehmen SIe doch an Seminaren zur Ladungssicherung teil. |